Ergänzungsschule Anerkennung
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Das für Schule zuständige Ministerium kann einer Ergänzungsschule, an deren Ausbildungsangebot ein öffentliches Interesse besteht, auf Antrag des Schulträgers die Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ergänzungsschule verleihen, wenn sie den Unterricht nach einem vom Ministerium genehmigten Rahmenlehrplan erteilt und die Abschlussprüfung nach einer entsprechend genehmigten Prüfungsordnung durchgeführt wird.
Formulare
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzung
- Für die Anerkennung Ihrer Ergänzungsschule muss ein öffentliches Interesse bestehen.
- Der Unterricht muss nach einem vom zuständigen Ministerium genehmigten Rahmenlehrplan erteilt werden.
- Die Abschlussprüfung muss nach einer vom zuständigen Ministerium genehmigten Prüfungsordnung durchgeführt wird.
- Die Ausbildung muss mit der an einer öffentlichen Schule vergleichbar sein.
- Eine fachliche und pädagogische Qualifikation der Lehrkräfte muss vorliegen.
- Die Möglichkeit der Teilnahme einer oder eines Beauftragten des zuständigen Ministeriums bei der Abschlussprüfung ist sicherzustellen.
Gebühr
Verfahrensgebühr gemäß Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (Gebührenordnung MBJS - GebOMBJS)
Ablauf
Erforderliche Unterlagen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
§ 126 BbgSchulG
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
18.04.2019
