Identitätsbescheinigung für Flurstücke Ausstellung
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Identitätsbescheinigungen werden von Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich Grundbucheintragungen, Urkunden und so weiter auf Flurstücke beziehen, die nicht mehr existieren. Hierdurch lassen sich Rechtsverhältnisse nicht mehr der aktuellen Flurstücksituation zuordnen.
Mit einer Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit einem früher existierenden identisch sind beziehungsweise welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem untergegangenen räumlich entsprechen.
Formulare
Der Antrag kann formlos unter Angabe des Flurstücks gestellt werden
Voraussetzung
Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.
Gebühr
Für die Bescheinigung fallen Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung an.
Ablauf
Auf Antrag erteilt die Katasterbehörde auf Grundlage einer Recherche die Bescheinigung.
Erforderliche Unterlagen
Grundbuchauszug, wenn es um die Identifizierung der Lage alter Rechte geht.
Fristen
Bearbeitungsdauer
1-3 Monate
Weitere Kontaktmöglichkeiten
www.vermessung.brandenburg.de
Katasterbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Brandenburgisches Vermessungsgesetz
Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg
26.04.2019
