Hausmüll Entsorgung
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.
Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.
Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren.
Weitere Informationen
Formulare
Voraussetzung
- Für die Restabfallentsorgung besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang sowohl für private Haushaltungen als auch für Gewerbebetriebe
- Die Anmeldung der Abfallentsorgung erfolgt in der Regel durch Grundstückseigentümer/ Vermieter oder bei Gewerbebetrieben durch Geschäftsinhaber
Gebühr
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Ablauf
Anmeldung beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit der jeweiligen Anzahl und Größe der Abfallsammelbehälter sowie ggf. Auswahl des Abfuhrrhythmus. Einzelheiten sind den jeweiligen Abfallentsorungssatzungen zu entnehmen.
Lieferung von Abfallsammelbehältnissen
Erforderliche Unterlagen
Fristen
Grundstückseigentümer/ Vermieter sowie Gewerbetreibende haben sich zeitnah nach Aufnahme der Nutzung beim jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger anzumelden (Anschlusszwang).
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, in der Regel wenige Tage; Aufstellung von Sammelbehältnissen in der Regel in 1 bis 2 Wochen
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 9 Absatz 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG)
Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgerszu entnehmen.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
;Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
04.04.2024;19.11.2025
