Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Um eine Sportstätte zu mieten, müssen Sie sich an die zuständige Gemeinde oder den Betreiber der Halle wenden. Dies ist in der Regel das Schulamt, Sportamt oder Gebäudemanagement der Verwaltung.
Dort können Sie einen formalen oder formlosen Antrag stellen, so dass der Anspruch, die Gebühren und sonstige Nutzungsüberlassungen geprüft und umgesetzt werden können. Bitte prüfen Sie individuell in Ihrer zuständigen Gemeinde, ob die Halle verfügbar ist, ob es eine Online-Plattform gibt oder ob Sie einen Antrag in Papierform stellen müssen.
Bei der Antragstellung sind die benötigte Ausstattung und der Zweck der Nutzung zu berücksichtigen. Dies kann unter Umständen die Kosten beeinflussen.
Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzung
Gebühr
Benutzungsgebühr
Ablauf
Der Verfahrensablauf startet in der Regel mit der Antragstellung des Nutzers. Es ist sinnvoll die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung vorab zu kontaktieren, um die Art und Weise der Antragstellung abzuklären. Alternativ können Sie sich direkt an den Betreiber wenden, beispielsweise eine Schule, einen Verein oder einen Sportpark, um Informationen zur Anmietung zu erhalten.
Fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an oder schauen Sie auf der Webseite der Verwaltung bzw. des Betreibers, ggf. ist eine Online-Beantragung möglich.
Beachten Sie, dass die Vermietung von Sportstätten oft an bestimmte Vorschriften gebunden ist, z. B. an die Nutzung durch Vereine.
Erforderliche Unterlagen
Antragstellung mit Nachweis der Gemeinnützigkeit
Fristen
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer
1-4 WOCHE
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinie, Satzungen, Verordnungen der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung
Rechtsbehelf
Rücknahme der Antragstellung oder Auflösung des Vertrages individuell mit dem Vermieter möglich. Ggf. gelten individuelle Richtlinien, Satzungen oder Verordnungen der Verwaltungsbehörde.
Stadt Bernau bei Berlin
01.10.2025
