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Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

Für die Nutzung einer Sportstätte benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung. Die Verwaltung entscheidet je nach rechtlicher Vorgabe und Richtlinie der Stadt, ob die Nutzung gewährleistet werden kann und unter welchen Bedingungen.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Um eine Sportstätte zu mieten, müssen Sie sich an die zuständige Gemeinde oder den Betreiber der Halle wenden. Dies ist in der Regel das Schulamt, Sportamt oder Gebäudemanagement der Verwaltung.

Dort können Sie einen formalen oder formlosen Antrag stellen, so dass der Anspruch, die Gebühren und sonstige Nutzungsüberlassungen geprüft und umgesetzt werden können. Bitte prüfen Sie individuell in Ihrer zuständigen Gemeinde, ob die Halle verfügbar ist, ob es eine Online-Plattform gibt oder ob Sie einen Antrag in Papierform stellen müssen.

Bei der Antragstellung sind die benötigte Ausstattung und der Zweck der Nutzung zu berücksichtigen. Dies kann unter Umständen die Kosten beeinflussen. 

Formulare


Formulare vorhanden: nein

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzung


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Gebühr


Benutzungsgebühr

Ablauf


Der Verfahrensablauf startet in der Regel mit der Antragstellung des Nutzers. Es ist sinnvoll die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung vorab zu kontaktieren, um die Art und Weise der Antragstellung abzuklären. Alternativ können Sie sich direkt an den Betreiber wenden, beispielsweise eine Schule, einen Verein oder einen Sportpark, um Informationen zur Anmietung zu erhalten.

Fordern Sie die entsprechenden Antragsformulare an oder schauen Sie auf der Webseite der Verwaltung bzw. des Betreibers, ggf. ist eine Online-Beantragung möglich.

Beachten Sie, dass die Vermietung von Sportstätten oft an bestimmte Vorschriften gebunden ist, z. B. an die Nutzung durch Vereine.

Erforderliche Unterlagen


Antragstellung mit Nachweis der Gemeinnützigkeit

Fristen


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Bearbeitungsdauer


Bearbeitungsdauer
1-4 WOCHE

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Richtlinie, Satzungen, Verordnungen der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Rechtsbehelf

Rücknahme der Antragstellung oder Auflösung des Vertrages individuell mit dem Vermieter möglich. Ggf. gelten individuelle Richtlinien, Satzungen oder Verordnungen der Verwaltungsbehörde.


Fachlich freigegeben durch

Stadt Bernau bei Berlin

Fachlich freigegeben am
01.10.2025