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Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.

Formulare


schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information

Voraussetzung


Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.

Gebühr


Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.

Ablauf


Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

Erforderliche Unterlagen


Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.

Fristen


keine

Bearbeitungsdauer


Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


kommunale Friedhofsverwaltung

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

kommunale Friedhofssatzungen


Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben am