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Bauvorhaben Vorankündigung

Der Baubeginn eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde 1 Woche vorher anzuzeigen.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Wenn die Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens begonnen werden soll, ist der Baubeginn bei der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Formulare


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Voraussetzung


Mit der Bauausführung darf erst begonnen werden, wenn

  1. eine erforderliche Baugenehmigung vorliegt oder die Voraussetzung des § 62 Absatz 3 Satz 1 erfüllt ist,
  2. nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen vorliegen,
  3. die erforderlichen Prüfberichte oder Bescheinigungen über die Prüfung der bautechnischen Nachweise vorliegen.

Die Bauaufsichtsbehörde kann sich die Freigabe der Bauarbeiten für die Baugrube, für einzelne Bauabschnitte oder für das gesamte Bauvorhaben vorbehalten.

Gebühr


keine

Ablauf


Die Anzeige ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Erforderliche Unterlagen


  • ggf. nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen
  • erforderliche Prüfberichte und Bescheinigungen

Fristen


Die Anzeige ist spätestens 1 Woche vor Baubeginn bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Bearbeitungsdauer


1 Woche

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

Henning-von-Tresckow Str. 2-8

14467 Potsdam

oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Fachlich freigegeben am
17.07.2019