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Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung

Die Entscheidung über Ihre anerkennbaren Studienzeiten und -leistungen trifft meist der Prüfungsausschuss Ihres Studienganges.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Ausführliche Beschreibung


Ihre an der bisherigen Hochschule erbrachten bestandenen und nicht bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienzeiten werden bei vorhandener Gleichwertigkeit auf Ihren neu gewählten Studiengang angerechnet. 

Bei der Anrechnung und Anerkennung wird die Gleichwertigkeit Ihrer bisher erbrachten Studienzeiten und Studienleistungen überprüft.
In diesem Zusammenhang werden vor allem verglichen:

  • Inhalte / Lernergebnisse / Qualität
  • Niveau (z. B. Bachelor, Master)
  • Zeitlicher Umfang (Workload) bzw. Darstellung des Arbeitsaufwands (ECTS-Credits)
  • Profil

Sollte eine Gleichwertigkeit festgestellt werden, erfolgt eine Anerkennung. Anerkennungen außerhochschulischer Kompetenzen können mit einem Anteil von bis zu 50 % der zu erwerbenden Leistungen erfolgen. Im Fall der erfolgreichen Anerkennung muss diese Zeit oder Leistung nicht erneut erbracht werden. An der entsprechenden Prüfung muss nicht teilgenommen werden (auch nicht aus Gründen der Notenverbesserung).

Hinweis:
Erkundigen Sie sich bei einem Hochschulwechsel an der neuen Hochschule nach den jeweiligen Formalitäten.

Weitere Informationen

Formulare


Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzung


Bewerbung oder Einschreibung als Studierender bzw. Zulassung als Zweithörerin oder Zweithörer

Gebühr


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Ablauf


Die Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen beantragen Sie schriftlich mit dem Formular der jeweiligen Hochschule:

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der entsprechenden Hochschule ein.
  • Die Hochschule bzw. der Prüfungsausschuss überprüft die Gleichwertigkeit der bisherigen Studienleistungen.
  • Schriftlich erhalten Sie dann den Anerkennungsbescheid oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.

Erforderliche Unterlagen


abhängig von jeweiliger Hochschule, beispielsweise:

  • Vorlesungsinhalte (Stoffinhalte) bzw. Modulbeschreibungen
  • Anzahl der Semesterwochenstunden
  • aktuelle Leistungsübersicht oder –bescheinigung bzw. Nachweise von besuchten, aber noch nicht bewerteten Lehrveranstaltungen
  • Unbedenklichkeitserklärung der bisherigen Hochschule

Fristen


Die Antragseinreichung sollte nicht später als 4 Wochen nach Bewerbung, Einschreibung, Rückmeldung, Vorlesungsbeginn oder der Zulassung als Zweithörerin oder Zweithörer erfolgen.

Bearbeitungsdauer


maximal 3 Monate

Weitere Kontaktmöglichkeiten


die jeweilige Hochschule

bei Abschlüssen mit Staatsexamen:
das Landesprüfungsamt

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Studien-und Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule

Hinweise

  • Sie sollten sich im Vorfeld über die spezifischen Voraussetzungen bei der jeweiligen Hochschule bzw. Fakultät informieren.
  • Vorherige Auskünfte von Hochschullehrern oder Lehrbeauftragten sind nicht rechtsverbindlich.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
12.07.2019