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Steuerberater Bestellung

Die Bestellung als Steuerberater/in erfolgt nach bestandener Steuerberaterprüfung durch die zuständige Steuerberaterkammer.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Die Bestellung als Steuerberater/in gemäß § 40 StBerG erfolgt nach bestandener Steuerberaterprüfung bzw. nach der Befreiung von der Steuerberaterprüfung auf Antrag durch die zuständige Steuerberaterkammer.

Weitere Informationen

Formulare


Antrag auf Bestellung / Wiederbestellung

Voraussetzung


  • Bestehen der Steuerberaterprüfung oder Befreiung von der Steuerberaterprüfung
  • Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Führungszeugnis der Belegart O (gemäß § 30 Abs. 5 BZRG)

Gebühr


Bestellung StB: EUR 150

Wiederbestellung StB: EUR 180

Ablauf


Der Antrag auf Bestellung oder Wiederbestellung als Steuerberater/in ist bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu stellen.

  • Überweisung der Bestellungsgebühr/Wiederbestellungsgebühr
  • Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Steuerberaterkammer Brandenburg
  • Prüfung der vorgelegten Unterlagen und der Angaben des Bewerbers auf Vollständigkeit und Richtigkeit; ggf. weitere erforderliche Ermittlungen vor der Entscheidung über die Bestellung
  • Vereinbarung eines Bestellungstermins
  • Bestellung und Aushändigung der Bestellungsurkunde

Erforderliche Unterlagen


  • Antrag auf Bestellung als Steuerberater/in nach amtlichem Vordruck.
  • Nachweis über die Beantragung des Führungszeugnisses  der Belegart O (gemäß § 30 Abs. 5 BZRG) zur Vorlage bei der zuständigen Behörde (Steuerberaterkammer Brandenburg)

Dem Antrag sind beizufügen:

  • eine beglaubigte Abschrift der Bescheinigung der zuständigen Stelle über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung
  • ein Passbild
  • Berufshaftpflichtversicherungsnachweis

Für Bewerber, die von der Prüfung befreit wurden:

  • eine Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen ihn verhängt worden sind und ob disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen ihn anhängig sind oder innerhalb der letzten zwölf Monate anhängig waren
    Für Bewerber, die Rechtsanwalt, niedergelassener europäischer Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sind:
  • Bescheinigung der für ihn zuständigen Berufsorganisation oder sonst zuständigen Stelle, dass keine Tatsachen bekannt sind, die die Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung oder Bestellung oder die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens gegen ihn rechtfertigen

Nachweis der Zahlung der Bestellungsgebühr

Fristen


keine

Bearbeitungsdauer


Die Bearbeitungsdauer hängt von der vollständigen Vorlage sowie der Prüfung aller erforderlichen Unterlagen des zu bearbeitenden Einzelfalls ab.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Steuerberaterkammer Brandenburg

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Steuerberaterkammer Brandenburg

Fachlich freigegeben am
01.08.2019