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Fahrrad herrenlos melden

Was tun bei herrenlosen Fahrrädern, von denen eine Gefährdung ausgeht?

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Angekettete Fahrräder, die Zufahrtswege blockieren, Gehwege behindern bzw. unpassierbar machen, können Sie der zuständigen Stelle melden. Ebenso wie Fahrräder, die im Verdacht stehen, gestohlen worden zu sein. Machen Sie möglichst genaue Angaben über:

  • den genauen Standort, wo sich das (herrenlose) Fahrrad befindet
  • ist das Fahrrad angekettet ist oder nicht
  • wie ist der Zustand des Fahrrades
  • ggf. wie lange das Fahrrad sich bereits dort befindet
  • ggf. wenn bekannt, Name und Anschrift des Inhabers

Gemeldet werden können auch abgestellte Fahrräder im öffentlichen Raum, die sichtbar nicht mehr bewegt werden bzw. ohne hohe Kosten nicht reparaturfähig wären.

Formulare


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Voraussetzung


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Gebühr


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Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


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Fristen


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Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


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Gesetzliche Bestimmungen



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