Fahrrad herrenlos melden
Zuständige Stelle
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Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Angekettete Fahrräder, die Zufahrtswege blockieren, Gehwege behindern bzw. unpassierbar machen, können Sie der zuständigen Stelle melden. Ebenso wie Fahrräder, die im Verdacht stehen, gestohlen worden zu sein. Machen Sie möglichst genaue Angaben über:
- den genauen Standort, wo sich das (herrenlose) Fahrrad befindet
- ist das Fahrrad angekettet ist oder nicht
- wie ist der Zustand des Fahrrades
- ggf. wie lange das Fahrrad sich bereits dort befindet
- ggf. wenn bekannt, Name und Anschrift des Inhabers
Gemeldet werden können auch abgestellte Fahrräder im öffentlichen Raum, die sichtbar nicht mehr bewegt werden bzw. ohne hohe Kosten nicht reparaturfähig wären.
Formulare
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Voraussetzung
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Gebühr
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Ablauf
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Erforderliche Unterlagen
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Weitere Kontaktmöglichkeiten
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Gesetzliche Bestimmungen
Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben am
