Handwerksrolle Eintragung von Ingenieuren und Absolventen von technischen Hochschulen und Fachschulen für Technik
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
In der Handwerksrolle werden die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zur Handwerksordnung mit den betriebenen Handwerken eingetragen. Die Eintragung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk erfordert das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen gemäß §§ 7, 1 HwO.
Formulare
Voraussetzung
Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen
Gebühr
Für die Eintragung in die Handwerksrolle fallen nach § 113 Abs. 4 S. 1 HwO i. V. m. den Gebührenordnungen der zuständigen Handwerkskammer Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.
Ablauf
Die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer unter Beifügung der notwendigen Unterlagen.
Erforderliche Unterlagen
1 Unterlagen bei Einzelunternehmen
1.1 vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“
1.2 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)
1.4 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich
vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
Kopie des Arbeitsvertrages
Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV
1.5 Handelsregisterauszug (sofern vorhanden)
2 Unterlagen bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
2.1 vollständig ausgefülltes und von den Gesellschaftern unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“
2.2 Gesellschaftsvertrag (wenn ein Gesellschafter gleichzeitig fachtechnischer Betriebsleiter ist, muss dieser mindestens 30 % am Gewinn und Verlust beteiligt sein)
2.3 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)
2.4 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
2.5 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich
vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
Kopie des Arbeitsvertrages
Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV
3 Unterlagen bei sonstige Personengesellschaften
3.1 vollständig ausgefülltes und von den Gesellschaftern unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“
3.2 Handelsregisterauszug
3.3 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)
3.4 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
3.5 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich
Betriebsleiters
vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
Kopie des Arbeitsvertrages
Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV
4 Unterlagen bei juristische Personen oder bei deren Beteiligung an einer Personengesellschaft
4.1 vollständig ausgefülltes und vom Geschäftsführer unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“
4.2 Handelsregisterauszug
4.3 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)
4.4 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
4.5 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich
vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
Kopie des Arbeitsvertrages
Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV
5 Qualifikationsnachweise bei allen Rechtsformen Nr. 1 - 4
5.1 Meisterbrief in dem entsprechenden oder in einem verwandten Handwerk oder
5.2 Ingenieur- bzw. Technikerzeugnis (inkl. Fächerübersicht) einer deutschen Hoch-, Fachhoch- bzw. Fach-schule für Techniker der Fachrichtung für das jeweilige Handwerk oder
5.3 Abschlüsse als Meister der volkseigenen Industrie der jeweiligen Fachrichtung oder
5.4 Abschlüsse als Industriemeister, geprüfter Polier der jeweiligen Fachrichtung oder
5.5 sonstige gleichwertige Prüfungen nach § 42 Abs. 2 HwO bzw. § 53 BBiG oder
5.6 Ausnahmebewilligung/Ausübungsberechtigung nach §§ 7a ff HwO für das beantragte oder ein damit verwandtes Handwerk oder
5.7 Vertriebene bzw. Spätaussiedler mit entsprechenden Unterlagen
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Wenn die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, wird die Eintragung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen vorgenommen.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gesetzliche Bestimmungen
Ministerium für Wirtschaft und Energie
22.08.2019
