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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Welche Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe werden von der Kommune angeboten?

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist innerhalb des Jugendamtes für die Finanzierung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zuständig. Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung werden gemäß Sozialgesetzbuch VIII (Achtes Buch: Kinder- und Jugendhilfe) insbesondere folgende Hilfearten gewährt:

  • Erziehungsberatung 28 SGB VIII
  • Soziale Gruppenarbeit (S 29 SGB VIII)
  • Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (S 30 SGB VIII)
  • Sozialpädagogische Familienhilfe (S 31 SGB VIII)
  • Erziehung in einer Tagesgruppe (S 32 SGB VIII)
  • Vollzeitpflege 33 SGB VIII)
  • Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform (S 34 SGB VIII)
  • Intensive pädagogische Einzelbetreuung (S 35 SGB VIII)

Weitere Leistungen, die von der wirtschaftlichen Jugendhilfe finanziell umgesetzt werden, sind Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII), Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) sowie gemeinsame Wohnformen für Mütter oder Väter und Kinder (S 19 SGB VIII)

Formulare


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Voraussetzung


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Gebühr


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Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


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Fristen


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Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


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Gesetzliche Bestimmungen



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