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Handelsregister Eintragung einer juristischen Person

Wie melden Sie eine juristische Person im Handelsregister an?

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Ausführliche Beschreibung


Juristische Personen, deren Eintragung in das Handelsregister mit Rücksicht auf den Gegenstand oder auf die Art und den Umfang ihres Gewerbebetriebs zu erfolgen hat, sind von sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes zur Eintragung anzumelden.

Voraussetzung für die Anmeldepflicht ist das Betreiben eines Handelsgewerbes.

Unter Gewerbebetrieb versteht die Rechtsprechung

  •  eine nach außen erkennbare,
  •  dauerhaft und berufsmäßig ausgerichtete,
  •  zum Zwecke der Gewinnerzielungsabsicht und
  •  auf wirtschaftlichem Gebiet ausgeübte Tätigkeit.

Die Anmeldepflicht nach betrifft diejenigen Gesellschaften, deren Eintragung nicht bereits durch andere gesetzliche Vorschriften gewahrt ist. Dabei handelt es sich insbesondere um bestimmte juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts). Unter dem zur Anmeldung verpflichteten Vorstand ist deshalb auch das nach den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Vorschriften vorgesehene Organ für die Vertretung, z.B. des jeweiligen Eigenbetriebes, zu verstehen.

Formulare


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Voraussetzung


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Gebühr


Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.

Ablauf


Die Anmeldung ist bei dem Registergericht elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Eintragungsmitteilung.

Erforderliche Unterlagen


  • Anmeldung
  • Vertrag/Satzung
  • Urkunde über die Bestellung der Vertreter/ des Vorstands

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Fristen


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Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Zuständig für die Anmeldung der juristischen Person ist das Registergericht am Sitz der juristischen Person. Die Eintragung erfolgt durch ein Notariat.

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Keine fachliche Freigabe. Bitte wenden Sie sich ggf. an das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz.

Telefon (0331 866-0)

Poststelle@mdjev.brandenburg.de

Fachlich freigegeben am