Sie sind hier: Start Detail

Ausübung des Berufs als Rechtsanwalt im öffentlichen Dienst Gestattung

Unter welchen Umständen darf ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin gleichzeitig im öffentlichen Dienst arbeiten?

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Öffnungszeiten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Kontaktdaten

Kontakt

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ansprechpersonen

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Grundsätzlich ist die gleichzeitige Tätigkeit eines/einer RA/RAin im öffentlichen Dienst berufsrechtlich nicht gestattet und führt gem. § 14 Abs. 2 Nr. 8 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) zum Verlust der Anwaltszulassung.

Von dieser Regel formuliert § 47 BRAO eine Ausnahme:

Soweit die berufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst als Richter, Beamter, Soldat und Angestellter zeitlich befristet ist, bleibt die Zulassung aufrechterhalten, während für den Berufsträger ein Vertreter bestellt wird oder ihm ausnahmsweise gestattet bleibt, im Beruf als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin weiterhin zu praktizieren.

Weitere Informationen

Formulare


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Voraussetzung


Mitteilung einer anderweitigen, zeitlich befristeten Tätigkeit im öffentlichen Dienst unter gleichzeitiger, präziser Definition des Tätigkeitsprofils und der Tätigkeitsbedingungen (formlos)

Gebühr


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ablauf


Nach Antrageingang:

  • Zuordnung zur Personalakte
  • Vorlage des Antrages zur Sichtung und Entscheidung an den Vorstand
     

Nach Entscheidung:

  • Gestattungsanschreiben
  • Registrierung im Personalvorgang und im kammerinternen Anwaltsverzeichnis

Erforderliche Unterlagen


Stellenprofil und Nachweis der Befristung durch geeignete Unterlagen, bspw. eine Ablichtung des Arbeitsvertrages

Fristen


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Bearbeitungsdauer


ca. 2 Wochen

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Zuständig ist die Rechtsanwaltskammer

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Die Gestattung der parallelen Tätigkeit als Rechtsanwalt für Beamte, Richter und Soldaten auf Zeit ist eine gesetzlich vorgesehene, in der Praxis quasi nicht angewandte Ausnahme. Für Angestellte auf Zeit ist das Tätigkeitsprofil und der Außenauftritt maßgeblich; die verwaltende, rein binnengerichtete Tätigkeit ist i.d.R. zulässig, die exekutive Tätigkeit mit korrespondierendem Außenauftritt nicht.


Fachlich freigegeben durch

Keine fachliche Freigabe. Bitte wenden Sie sich ggf. an das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz.

Telefon (0331 866-0)

Poststelle@mdjev.brandenburg.de

Fachlich freigegeben am