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Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Rentenberatung erbringen

Wer darf Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet der Sozialversicherung erbringen?

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


  • Prüfung von Anträgen auf Erbringung von Rechtsdienstleistungen für den Bereich der Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und Beruf ständigen Versorgung mit entsprechender Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister,
  • Untersagung von Rechtsdienstleistungen im Bereich der Rentenberatung und entsprechender Vollzug im Rechtsdienstleistungsregister, sonstige Änderungen der Registrierung

Formulare


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Voraussetzung


  • persönliche Eignung und Zuverlässigkeit;
  • theoretische und praktische Sachkunde in dem Bereich oder Teilbereich des § 10 Abs. 1, in denen die Rechtsdienstleistungen erbracht werden sollten; eine Berufshaftpflichtversicherung

Gebühr


150,00 EUR (Gebührentatbestand 301 des Gebührenverzeichnisses zur Justizverwaltungskostenordnung)

Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


  • Antrag auf Registrierung als Rechtsdienstleister auf dem Gebiet der Rentenberatung;
  • Zeugnisse zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde;
  • polizeiliches Führungszeugnis;
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindes Versicherungssumme von 250.000 € für jeden Versicherungsfall;
  • Erklärung über geordnete Vermögensverhältnisse (keine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, keine Eintragung nach § 26 Abs. 2 Insolvenzverordnung, § 915 Zivilprozessordnung).

Fristen


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Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


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Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft und Energie

des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
01.11.2019