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Amtsärztliche Begutachtung / Untersuchungen

Amtsärztliche Untersuchungen werden von den Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte vorgenommen.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Die Gesundheitsämter nehmen im Einzelfall Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen soweit dies durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist bzw. in Auftrag gegeben wird.

Hierzu gehören u. a.

  • Gutachten nach dem Dienstrecht der Beamten
  • Gutachten nach dem Beihilferecht
  • Dienst- bzw. Arbeitsfähigkeit von Angestellten im öffentlichen Dienst
  • Erstellen von amtsärztlichen Zeugnissen bei Prüfungsrücktritt
  • Prüfungsfähigkeit für Kandidaten bei Staatsprüfungen
  • Begutachtung von Personen zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. Personenbeförderung
  • Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch
  • Gutachten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • Gutachten nach dem Waffengesetz
  • Gerichtsärztliche Gutachten/Untersuchungen
  • Untersuchungen/Gutachten im Ausländer- und Asylrecht

Formulare


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Voraussetzung


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Gebühr


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Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


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Fristen


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Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Amtsärztliche Untersuchungen werden von den Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte vorgenommen.

Gesetzliche Bestimmungen



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