Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung
Zuständige Stelle
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Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Formulare
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Voraussetzung
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Gebühr
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Ablauf
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Erforderliche Unterlagen
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Weitere Kontaktmöglichkeiten
Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte
Gesetzliche Bestimmungen
Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben am
