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Steuererklärung Aufforderung

Das Finanzamt kann zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern, wenn es Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Sachverhalt steuerpflichtig ist. Jeder/ Jede, der zur Abgabe aufgefordert wurde, muss dieser Pflicht nachkommen.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


In den Steuergesetzen ist geregelt, in welchen Fällen man eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben muss. Über diese Pflicht muss sich jeder Bürger/ jede Bürgerin informieren. Hierbei unterstützen die Finanzämter mit allgemeinen Auskünften sowie Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater*innen mit ihren breiteren Beratungsangeboten.

Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht auch dann, wenn das Finanzamt von sich aus zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert.

Hiervon macht es Gebrauch, wenn es Anhaltspunkte hat, dass ein Sachverhalt steuerpflichtig ist, bislang jedoch noch keine Steuererklärung abgegeben wurde. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Finanzamt von einer Bank erfährt, dass Zinsen gezahlt wurden oder wenn das Standesamt über einen Erbfall informiert.

Mit der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung stellt das Finanzamt sicher, dass es diese Sachverhalte prüfen kann. Die Aufforderung wird normalerweise mit einer Frist versehen. Innerhalb der Frist muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingehen, sonst kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.

Weitere Informationen

Formulare


Voraussetzung


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Gebühr


keine

Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


Steuererklärung

Fristen


Wenn Sie verpflichtet sind, eine Jahressteuererklärung abzugeben, haben Sie diese bis zum 31. Juli des Folgejahres bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Werden Sie bei der Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützt, verlängert sich die Abgabefrist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres. Neben den vorgenannten Zeitpunkten können im Einzelfall auch abweichende (gesetzliche) Fristen gelten. Diese ergeben sich aus den jeweils anzuwendenden Steuergesetzen.

Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Finanzamt

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen und für Europa

Fachlich freigegeben am
02.04.2020