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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan: Erklärung, Erstellung und Mitwirkungsmöglichkeiten 

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

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Ausführliche Beschreibung


Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen soweit wie möglich berücksichtigt. Ziel dieser Planung ist es, einerseits den Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Andererseits sollen aber gleichzeitig auch ruhigere Gebiete als solche geschützt und erhalten werden. Dafür erließ die EU im Jahr 2002 die „Umgebungslärmrichtlinie“. Hiernach wird im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens zunächst der Umgebungslärmpegel in Lärmkarten erfasst und wird im Anschluss ein entsprechender Lärmaktionsplan zur Verminderung von Geräuschbelastungen erstellt.

(Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH)

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


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Gebühr


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Ablauf


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Fristen


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Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


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Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

§ 47a ff. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)


Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben am