Lärmaktionsplan
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Ausführliche Beschreibung
Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen soweit wie möglich berücksichtigt. Ziel dieser Planung ist es, einerseits den Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Andererseits sollen aber gleichzeitig auch ruhigere Gebiete als solche geschützt und erhalten werden. Dafür erließ die EU im Jahr 2002 die „Umgebungslärmrichtlinie“. Hiernach wird im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens zunächst der Umgebungslärmpegel in Lärmkarten erfasst und wird im Anschluss ein entsprechender Lärmaktionsplan zur Verminderung von Geräuschbelastungen erstellt.
(Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH)
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Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
§ 47a ff. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
