Forderungen Beitreibung
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Terminvergabe
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Ausführliche Beschreibung
Das Brandenburgische Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVGBbG) dient der Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Forderungen durch das Land. Davon abzugrenzen ist die Vollstreckung durch den Bund und die Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen nach der Zivilprozessordnung (ZPO).
Öffentlich-rechtliche Forderungen sind zum Beispiel:
Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuern, Grundsteuern, Hundesteuer, Abfallgebühren, Kanalgebühren, Schornsteinfegergebühren, Bußgelder, Rundfunkbeiträge und BAföG.
Das Mahnverfahren geht dem Beitreibungsverfahren voran und ist Teil des Verfahrens.
Formulare
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Voraussetzung
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Gebühr
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Ablauf
Vollstreckung durch den Zoll
Erforderliche Unterlagen
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Weitere Kontaktmöglichkeiten
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Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben am
