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Forderungen Beitreibung

Mahn- und Vollstreckungsverfahren öffentlich-rechtlicher Forderungen

Zuständige Stelle

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Ausführliche Beschreibung


Das Brandenburgische Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVGBbG) dient der Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Forderungen durch das Land. Davon abzugrenzen ist die Vollstreckung durch den Bund und die Vollstreckung privatrechtlicher Forderungen nach der Zivilprozessordnung (ZPO).

Öffentlich-rechtliche Forderungen sind zum Beispiel:

Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuern, Grundsteuern, Hundesteuer, Abfallgebühren, Kanalgebühren, Schornsteinfegergebühren, Bußgelder, Rundfunkbeiträge und BAföG.

Das Mahnverfahren geht dem Beitreibungsverfahren voran und ist Teil des Verfahrens.

Formulare


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Voraussetzung


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Gebühr


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Ablauf


Vollstreckung durch den Zoll

Erforderliche Unterlagen


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Fristen


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Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


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Gesetzliche Bestimmungen



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