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Mietwohnraum mit Belegungsbindung Förderung

Bauherren und Bauherrinnen können für die Errichtung von Mietwohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindung (sog. Sozialwohnungen) im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Brandenburg Fördermittel beantragen.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Mit dem Programm zur sozialen Wohnraumförderung schafft das Land Brandenburg Anreize für die Errichtung bzw. Herrichtung von Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindung (sog. Sozialwohnungen). Damit wird das Ziel verfolgt, mit sozial verträglichen Mieten Haushalte zu unterstützen, die auf dem Markt aufgrund eines geringen Einkommens keine angemessene Wohnung finden. Zugleich soll mit den Förderzwecken ein Beitrag zu stabilen Wohn- und Nachbarschaftsverhältnissen sowie zu Barrierefreiheit, Generationengerechtigkeit und Klimaschutz geleistet werden.

Für die Schaffung von sozialem Wohnraum in Verbindung mit einer Mietpreis- und Belegungsbindung können Bauherren und Bauherrinnen bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer auf Antrag eine staatliche Förderung in Form von Zuschüssen, vergünstigten Darlehen oder anderen geldwerten Leistungen erhalten. Dies betrifft sowohl den Neubau als auch die Wiederherstellung von Wohnraum. Darüber hinaus wird die Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen mit Darlehen unterstützt.

Für sog. Sozialwohnungen gelten eine zeitlich befristete, an die Förderung gebundene zulässige Höchstmiete (i.d.R. unterhalb der ortsüblichen Kaltmiete) sowie eine Beschränkung auf die Vermietung an wohnberechtigte Mieter und Mieterinnen. Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist somit Voraussetzung für die Anmietung geförderter Wohnungen.

Den Antrag auf Förderung zur Neuschaffung bzw. Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnraum können Sie bei der Investitions- und Landesbank stellen. Für die Ausgestaltung und Einhaltung der Förderbedingungen sowie die Entscheidung über eine Förderung ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) des Landes Brandenburg zuständig.

Weitere Informationen

Formulare


  • Formulare über ILB
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja (Legitimationsprüfung)

Voraussetzung


Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Bauherr oder Bauherrin bzw. Eigentümer oder Eigentümerin. Förderfähig sind Maßnahmen in definierten Gebietskulissen (u.a. Sanierungs- und Entwicklungsgebiete, „Vorranggebiete Wohnen“, Stadtumbaugebiet). Weitere Voraussetzungen sind: 

  • Nachweis der finanziellen Tragfähigkeit des Vorhabens
  • Eigenleistungen i.H.v. mind. 15 Prozent der Gesamtkosten bei der Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen und 20 Prozent der Gesamtkosten bei der Schaffung von Mietwohnungen
  • Einhaltung der Mietpreis- und Belegungsbindung für 20 bzw. 25 Jahre nach Fertigstellung
  • Einhaltung der in den Förderrichtlinien definierten Objektanforderungen (etwa in Bezug auf Wohnungsgrößen)
  • Einhaltung der Vergabebestimmungen gemäß Punkt 6.3 der MietwohnungsbauförderR

Gebühr


keine

Ablauf


Die Antragstellung erfolgt bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg über die dort unter https://www.ilb.de/de/wohnungsbau/ unter dem Punkt „Förderung von Mietwohnraum“ verfügbaren Formulare.

  • Formulare ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben
  • inkl. der weiteren erforderlichen Unterlagen sowie der Stellungnahme der Kommune bei der ILB einreichen.

Die Entscheidung über die Programmaufnahme erfolgt durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg.

Erforderliche Unterlagen


  • Antrag auf Förderung zur Neuschaffung von Mietwohnraum durch Bauherrn oder Bauherrin bzw. Eigentümer oder Eigentümerin, oder zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen inkl. erforderlicher Anlagen
  • Stellungnahmen der Kommune (Bedarfsnachweis, Begründung der Belegungsbindung)
  • ggf. Nachweis der unteren Denkmalschutzbehörde

Fristen


Eine Antragstellung ist grundsätzlich jederzeit möglich (keine Beantragungsfristen). Die aktuelle Förderrichtlinie ist noch bis zum 31. Dezember 2021 gültig.

Bearbeitungsdauer


  • In Abhängigkeit der Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen und Nachweise sowie verfügbarer Haushaltsmittel.  
  • Nach Antragstellung und bei Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen und Nachweise sowie verfügbarer Haushaltsmittel sollte in der Regel mit 4 - 12 Wochen Bearbeitungszeit gerechnet werden.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam

Infotelefon Wohnungsbau der ILB: 0331 660-1322
Mailkontakt über Online-Formular auf www.ilb.de

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Die Förderrichtlinie ist noch bis zum 31. Dezember 2021 gültig.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
14.04.2020