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Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Berichtigung

Berichtigung von Unkorrektheiten oder Unvollständigkeiten im Wählerverzeichnis.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie Einspruch gegen das Wählerverzeichnis bei der Wahlbehörde einlegen. Über den Einspruch wird binnen 3 Tagen entschieden. Das Wählerverzeichnis wird von Amts wegen auch berichtigt, wenn das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist und die Mängel nicht Gegenstand eines Einspruchsverfahrens sind.

Formulare


formlos

Voraussetzung


Wählerverzeichnis ist erstellt und Unkorrektheiten wurden festgestellt.

Gebühr


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ablauf


Der Einspruch gegen das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einsichtsfrist bei der Wahlbehörde zu stellen.

Erforderliche Unterlagen


Unterlagen zur Aufklärung des Sachverhaltes

Fristen


Der Einspruch ist innerhalb der Einsichtsfrist vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu stellen.

Bearbeitungsdauer


Die Wahlbehörde entscheidet binnen drei Tagen über den Einspruch.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


kreisfreie Stadt;

amtsfreie Gemeinde;

Amt;

Verbandsgemeinde

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

§ 24 BbgKWahlG, § 21 BbgKWahlV


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales, Referat 23

Fachlich freigegeben am
24.04.2020