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Zurückstellung vom Schulbesuch Anordnung

Schulleiterentscheidung zur Zurückstellung vom Schulbesuch

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Die Schulleiterin/der Schulleiter kann ein Kind einmalig für ein Schuljahr vom Schulbesuch zurückstellen, wenn zu erwarten ist, dass es den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann.

Die Entscheidung wird auf der Grundlage der schulärztlichen Stellungnahme, des Schulaufnahmegesprächs und weiterer Informationen, die der Schule vorliegen, getroffen.

Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, müssen eine Kindertageseinrichtung oder eine Maßnahme der rehabilitativen Frühförderung besuchen. Der Nachweis hierüber ist durch die Eltern gegenüber der Schule vorzulegen.

Die Zurückstellung vom Schulbesuch soll nur den Ausnahme darstellen.

Weitere Informationen

Formulare


Voraussetzung


Feststellung, dass das Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann

Gebühr


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Ablauf


Das Verfahren zur Aufnahme in die Grundschule findet im Jahr vor der Einschulung statt:

Sept./Okt. – Sprachstandsfeststellung in der Kita

Okt./April – schulärztliche Untersuchung

Dez./Feb. – Anmeldung in der Grundschule/Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch

Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

Erforderliche Unterlagen


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Fristen


Ende Feb. Anmeldung in der Grundschule

Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

Bearbeitungsdauer


ca. 3 Monate

Weitere Kontaktmöglichkeiten


zuständige Schule

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Referat 32

Fachlich freigegeben am
11.06.2020