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Zurückstellung vom Schulbesuch Zustimmung

Entscheidung der Schulleiterin/des Schulleiters zum Antrag Zurückstellung

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Eltern haben die Möglichkeit, dass sie einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann. Dies kann unterschiedliche Gründe haben.

Die Entscheidung wird auf der Grundlage der schulärztlichen Stellungnahme, des Schulaufnahmegesprächs und weiterer Informationen, die die Eltern der Schule vorlegen, getroffen.

Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, müssen eine Kindertageseinrichtung oder eine Maßnahme der rehabilitativen Frühförderung besuchen. Der Nachweis hierüber ist durch die Eltern gegenüber der Schule vorzulegen,

Die Zurückstellung vom Schulbesuch soll nur die Ausnahme darstellen.

Weitere Informationen

Formulare


Voraussetzung


Feststellung, dass das Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann

Gebühr


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Ablauf


Das Verfahren zur Aufnahme in die Grundschule findet im Jahr vor der Einschulung statt:

Sept./Okt. – Sprachstandsfeststellung in der Kita

Okt./April – schulärztliche Untersuchung

Dez./Feb. – Anmeldung in der Grundschule/Antrag auf Zurückstel-lung vom Schulbesuch

bis 30. Apr. – Mitteilung durch die Eltern an zuständige Grundschule zur Aufnahme in eine Schule in freier Trägerschaft

Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

Erforderliche Unterlagen


Schulärztliche Stellungnahme,

weitere Unterlagen, die die Eltern zur Unterstützung ihres Antrages erbringen

Fristen


Ende Feb. Anmeldung in der Grundschule

Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule

Bearbeitungsdauer


ca. 3 Monate

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Schulleitung

zuständige Schule

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Referat 32

Fachlich freigegeben am
11.06.2020