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Hochschulzugang für Berufstätige ohne Hochschulreife Beratung

Als beruflich Qualifizierte haben Sie spezielle Fragen und individuelle Voraussetzungen, welche Sie vor der Aufnahme eines Studiums klären sollten.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Um an einer Hochschule zugelassen werden zu können, ist in der Regel der Erwerb einer schulischen Studienberechtigung erforderlich. Doch auch beruflich Qualifizierte, die weder über das Abitur noch die Fachhochschulreife verfügen, können unter bestimmten Umständen ein Studium an einer Fachhochschule oder Universität aufnehmen.

Die Entscheidung über die Vergabe der Studienplätze liegt bei der gewählten Hochschule.

Sie sollten sich deshalb vorab bei der Hochschule Ihrer Wahl erkundigen, welche Anforderungen für die Aufnahme des gewünschten Studiengangs bestehen.

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


Hierzu zählen beispielsweise:

  • Meisterprüfung (Meisterbrief) oder eine gleichwertige Berechtigung
     
  • Fortbildungsabschluss mit mindestens 400 Unterrichtsstunden (Zeugnis des Fortbildungsabschlusses und Nachweis über die Dauer des Lehrgangs)
     
  • Befähigungsnachweis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst mit mindestens 400 Unterrichtsstunden (Befähigungsnachweis und Nachweis über die Dauer des Lehrgangs)
     
  • Abschluss einer Fachschule in öffentlicher Trägerschaft oder einer staatlich anerkannten Fachschule in freier Trägerschaft (Abschlusszeugnis der Fachschule)
     
  • Landesrechtlich geregelter Fortbildungsabschluss für Berufe im Gesundheitswesen oder im Bereich der sozialpflegerischen oder pädagogischen Berufe (Zeugnis des Fortbildungsabschlusses)
     
  • Abschluss der Sekundarstufe I und einer für das Studium geeigneten abgeschlossenen Berufsausbildung und danach
    erworbene mindestens zweijährige Berufserfahrung (Zeugnis über den Abschluss der Sekundarstufe I, Zeugnis/Urkunde des Berufsabschlusses und Nachweis über die berufliche Tätigkeit mit Angabe von Art, Dauer und Ort)

Gebühr


keine

Ablauf


Wenden Sie sich an die von Ihnen ausgewählte Hochschule. Sie prüft, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihre Hochschulzugangsberechtigung.

Sie sollten ein Beratungsgespräch an der jeweiligen Hochschule führen. Das Gespräch dient der frühzeitigen und umfassenden Beratung über Inhalte, Anforderungen und Aufbau eines Studiums.

Sie erhalten den schriftlichen Nachweis über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch.

Nach dem Beratungsgespräch bewerben Sie sich schriftlich oder online bei der jeweiligen Hochschule.

Erforderliche Unterlagen


Die Unterlagen und Nachweise richten sich nach den Voraussetzungen.

Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.

Fristen


Die genauen Fristen erfahren Sie bei den Hochschulen.

Erkundigen Sie sich frühzeitig danach.

Bearbeitungsdauer


keine

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Studienberatung der jeweiligen Hochschule

die jeweilige Hochschule

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
26.06.2020