Studienbeitrag Erhebung
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Für ein Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und für ein Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt, werden keine Studienbeiträge erhoben.
Allerdings müssen Sie bei der Immatrikulation folgende Beiträge und Gebühren entrichten:
- Semesterbeiträge der Studentenwerke
- Beiträge der Studierendenschaft (Allgemeiner Studierendenausschuss)
- Beiträge für das Semesterticket
- Immatrikulationsgebühr
- teilweise Verwaltungsgebühren
Die konkrete Höhe der Beiträge können Sie den Informationen auf den Internetseiten der Hochschulen entnehmen.
Die meisten Hochschulen erheben auch Gebühren für Gasthörerinnen und Gasthörer. Nähere Informationen zur konkreten Höhe dieser Gebühren können Sie ebenfalls auf den Internetseiten der Hochschulen nachlesen.
In besonderen Härtefällen und zum Nachteilsausgleich sehen die Hochschulen teilweise Möglichkeiten zur Befreiung von Gebühren vor. Informationen dazu geben Ihnen die Hochschulen.
Studienbeiträge für ein Zweitstudium oder bei Überschreitung der Regelstudienzeit werden nicht erhoben.
Weitere Informationen
- Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK)
- Europa-Universität Viadrina
- Fachhochschule Potsdam (FHP)
- Technische Hochschule Brandenburg (THB)
- Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE)
- Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg - Prozess Rückmeldung: Erhebung per Gebührenbescheid
- Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg - Prozess Immatrikulation: Erhebung per Immatrikulationsantrag
Formulare
Voraussetzung
Gebühr
Verwaltungs-, Einschreibe- und Rückmeldegebühren:
ca. EUR 51,00 pro Semester (§ 14 Abs. 2 BbgHG)
Ablauf
Erforderliche Unterlagen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
die jeweilige Hochschule
Gesetzliche Bestimmungen
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
26.06.2020
