Sie sind hier: Start Detail

Studienbeitrag Erhebung

Sämtliche Studiengänge der Hochschulen des Landes Brandenburg – mit Ausnahme der weiterbildenden Studiengänge – sind frei von Studienbeiträgen.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Öffnungszeiten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Kontaktdaten

Kontakt

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ansprechpersonen

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Für ein Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und für ein Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt, werden keine Studienbeiträge erhoben.

Allerdings müssen Sie bei der Immatrikulation folgende Beiträge und Gebühren entrichten:

  • Semesterbeiträge der Studentenwerke
     
  • Beiträge der Studierendenschaft (Allgemeiner Studierendenausschuss)
     
  • Beiträge für das Semesterticket
     
  • Immatrikulationsgebühr
     
  • teilweise Verwaltungsgebühren
     

Die konkrete Höhe der Beiträge können Sie den Informationen auf den Internetseiten der Hochschulen entnehmen.

Die meisten Hochschulen erheben auch Gebühren für Gasthörerinnen und Gasthörer. Nähere Informationen zur konkreten Höhe dieser Gebühren können Sie ebenfalls auf den Internetseiten der Hochschulen nachlesen.

In besonderen Härtefällen und zum Nachteilsausgleich sehen die Hochschulen teilweise Möglichkeiten zur Befreiung von Gebühren vor. Informationen dazu geben Ihnen die Hochschulen.

Studienbeiträge für ein Zweitstudium oder bei Überschreitung der Regelstudienzeit werden nicht erhoben.

Weitere Informationen

Formulare


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Voraussetzung


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Gebühr


Verwaltungs-, Einschreibe- und Rückmeldegebühren:
ca. EUR 51,00 pro Semester (§ 14 Abs. 2 BbgHG)

Ablauf


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Erforderliche Unterlagen


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Fristen


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Bearbeitungsdauer


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


die jeweilige Hochschule

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
26.06.2020