Studienbeitrag Erlass
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
In besonderen Härtefällen und zum Nachteilsausgleich sehen die Hochschulen teilweise Möglichkeiten zur Befreiung von Beiträgen oder Gebühren vor. Informationen dazu geben Ihnen die Hochschulen.
Formulare
Voraussetzung
Unter bestimmten Bedingungen (beispielsweise Beurlaubung wegen Kindererziehung, Pflege naher Angehöriger, studienzeitverlängernde Wirkung einer Behinderung oder schwere Erkrankung) können sich Studierende von der Gebühren- oder Beitragspflicht teilweise oder ganz befreien lassen.
Gebühr
Ablauf
Informieren Sie sich über die Antragsmodalitäten direkt an der jeweiligen Hochschule.
Erforderliche Unterlagen
Beispiele für Nachweise zum Erlassgrund:
- fachärztliche Bestätigung)
- Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
- Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit
Fristen
Informieren Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule.
Bearbeitungsdauer
Informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
die jeweilige Hochschule
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
26.06.2020
