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Studienbeitrag Erlass

In besonderen Lebenssituationen können Sie einen Erlass von allgemeinen Studiengebühren erwirken.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


In besonderen Härtefällen und zum Nachteilsausgleich sehen die Hochschulen teilweise Möglichkeiten zur Befreiung von Beiträgen oder Gebühren vor. Informationen dazu geben Ihnen die Hochschulen.

Formulare


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Voraussetzung


Unter bestimmten Bedingungen (beispielsweise Beurlaubung wegen Kindererziehung, Pflege naher Angehöriger, studienzeitverlängernde Wirkung einer Behinderung oder schwere Erkrankung) können sich Studierende von der Gebühren- oder Beitragspflicht teilweise oder ganz befreien lassen.

Gebühr


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Ablauf


Informieren Sie sich über die Antragsmodalitäten direkt an der jeweiligen Hochschule.

Erforderliche Unterlagen


Beispiele für Nachweise zum Erlassgrund:

  • fachärztliche Bestätigung)
  • Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
  • Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit

Fristen


Informieren Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule.

Bearbeitungsdauer


Informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


die jeweilige Hochschule

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
26.06.2020