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Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

Für die Entnahme von Wasser oder Grundwasser ist das Wassernutzungsentgelt zu entrichten.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Das Land Brandenburg erhebt vom Benutzer eines Gewässers ein Entgelt für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern und das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser. Abgezogen wird die Wassermenge, die einem Gewässer unter dem im Gesetz benannten Voraussetzungen wieder zugeführt wird. Diese Gebühr wird in den in § 40 Absatz 4 BbgWG benannten Fällen nicht erhoben. Dies betrifft z.B. erlaubnisfreie Benutzungen oder geringe Mengen.

Formulare


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Voraussetzung


Gewässerbenutzung i.S. WHG; § 40 BbgWG

Gebühr


Festsetzung erfolgt gebührenfrei

Ablauf


Selbsterklärung des Entgeltpflichtigen oder Schätzung durch Festsetzungsbehörde (Landesamt für Umwelt), Berechnung, Festsetzung

Erforderliche Unterlagen


Erlaubnis für Gewässerbenutzung, Erklärung des Entgeltpflichtigen mit den für die Berechnung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Messungen)

WRE-Behörde (UWB/OWB)

Abstimmung mit der Festsetzungsbehörde (Landesamt für Umwelt)

Fristen


Vorlage der Erklärung bis spätestens 31. März des auf die Benutzung folgenden Jahres

Bearbeitungsdauer


je nach Einzelfall (§ 42 Abs. 2 BbgWG)

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Landesamt für Umwelt

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 2

Fachlich freigegeben am
07.07.2020