Sie sind hier: Start Detail

Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Widerruf

Bei fehlenden Voraussetzungen kann die staatliche Anerkennung entzogen werden oder erlöschen.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Öffnungszeiten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Kontaktdaten

Kontakt

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ansprechpersonen

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Bei einer entzogenen bzw. erloschenen staatlichen Anerkennung darf eine nicht staatliche Bildungseinrichtung nicht die Bezeichnung „Berufsakademie“ führen.
Sie können demzufolge keine diesbezüglichen:

  • Prüfungen abnehmen,
  • Abschlussbezeichnungen (Bachelor Berufsakademie (BA)) verleihen und
  • Zeugnisse erteilen.

Formulare


Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzung


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Gebühr


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ablauf


Die staatliche Anerkennung kann kraft Gesetzes erlöschen oder von der zuständigen Stelle zurückgenommen oder widerrufen werden.

Sie bekommen eventuell eine Frist zur Stellungnahme oder Mängelbeseitigung gesetzt von der zuständigen Stelle.

Die Rücknahme oder der Widerruf der staatlichen Anerkennung erfolgt durch schriftlichen Bescheid der zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Fristen


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Bearbeitungsdauer


1-6 Monate

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
08.09.2020