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Gewerbliche Spielvermittlung Erlaubnis

Gewerbliche Spielvermittlung bedarf einer Erlaubnis.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Wer im Land Brandenburg öffentliche Glücksspiele gewerblich vermitteln will, bedarf unbeschadet sonstiger Anzeigepflichten einer Erlaubnis nach § 3 Brandenburgisches Glücksspielausführungsgesetz.

Die Vermittlung erfolgt nur an die Veranstalterinnen oder Veranstalter, die über eine Erlaubnis der zuständigen Behörde des Landes Brandenburg oder der nach § 9 a des Glücksspielstaatsvertrages zuständige Behörde verfügen.

Der Erlaubnisantrag ist schriftlich beim Ministerium des Innern und für Kommunales zu stellen.

Die Voraussetzungen für eine Erlaubniserteilung sind § 19 Glücksspielstaatsvertrag zu entnehmen.

Die gewerbliche Spielvermittlung ist in örtlichen Geschäftslokalen unzulässig.

Bei Tätigwerden in mehreren oder allen Bundesländern ist die Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Niedersachsen zuständig.

Formulare


  • keine Formulare vorhanden
  • Onlineverfahren nicht möglich
  • schriftlicher Antrag ist erforderlich
  • persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich

Voraussetzung


  • Antragsteller muss antragsberechtigt i.S.v. § 5 Brandenburgisches Glücksspielausführungsgesetz sein
  • rechtzeitige Antragstellung
  • vollständiger Antrag mit Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen nach § 19 Glücksspielstaatsvertrag

Gebühr


Die Gebühren werden nach Zeitaufwand (Stundensätze) berechnet (Gebührengesetz für das Land Brandenburg und Gebührenordnung MIK):

  • Für Bedienstete des höheren Dienstes oder vergleichbare Tarifbeschäftigte: 89 Euro
  • Für Bedienstete des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Tarifbeschäftigte: 75 Euro
  • Für Bedienstete des mittleren Dienstes oder vergleichbare Tarifbeschäftigte: 60 Euro und
  • Für Bedienstete des einfachen Dienstes oder vergleichbare Tarifbeschäftigte: Keine Kosten

Ablauf


Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag beim Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg ein.

Der Antrag wird geprüft, bearbeitet und beschieden. Der Bescheid wird per Post versendet.

Erforderliche Unterlagen


  • Begründeter Antrag
  • Auszug Handelsregister
  • Führungszeugnis
  • Gewerbeanzeige
  • Auszug Gewerbezentralregister
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen/Teilnahmebedingungen
  • Sicherheitskonzept
  • Sozialkonzept usw.

Fristen


Es besteht keine konkrete Frist. Der Antrag ist so rechtzeitig einzureichen, dass genügend Zeit für die gründliche Bearbeitung ist.

Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Ministerium des Innern und für Kommunales

Referat 22

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales

Referat 22

Fachlich freigegeben am
04.09.2020