Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit
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Ausführliche Beschreibung
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation erhalten, wenn Sie aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung Ihres Herkunftslandes in eine Beschäftigung vermittelt worden sind. Im Gesundheits- und Pflegebereich ist eine solche Absprache zum Beispiel das Programm "Triple Win" zur Vermittlung von Pflegekräften.
Bevor Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten, müssen Sie sich nicht um das Anerkennungsverfahren in Deutschland kümmern. Das Anerkennungsverfahren können Sie auch nach Ihrer Ankunft in Deutschland beginnen. Das erforderliche Verfahren wird in der Vermittlungsabsprache geregelt. Die Bundesagentur stellt sicher, dass die im Rahmen der Vermittlungsabsprache vorausgewählten Bewerberinnen und Bewerber in Ländern mit angemessenem Ausbildungsstandard angeworben werden.
Die Bundesarbeitsagentur für Arbeit muss der Ausübung der Beschäftigung im angestrebten Berufsfeld zugestimmt haben. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit wird befristet für ein Jahr erteilt. Sie können die Zustimmung für eine Arbeit
- in reglementierten Berufen im Gesundheits- und Pflegebereich und
- in sonstigen ausgewählten reglementierten und nicht-reglementierten Berufen
erhalten.
Reglementierte Berufe sind Berufe, für die Sie besondere Berufsqualifikationen erwerben müssen. Das ist zum Beispiel der Fall als Ärztin oder Arzt, Architektin oder Architekt und Apothekerin oder Apotheker. Ob Ihr Beruf in Deutschland reglementiert ist, durch welche Gesetze er geregelt wird und an welche Stelle Sie sich zur Prüfung Ihrer Qualifikationen wenden müssen, erfahren Sie im Informationsportal "Anerkennung in Deutschland".
Die Bundesagentur für Arbeit stimmt der Beschäftigung zu, wenn die Arbeit in Zusammenhang mit den fachlichen Kenntnissen des Berufes steht, den Sie nach der Einreise anerkennen lassen möchten. Ein berufsfachlicher Zusammenhang ist gegeben, wenn Sie zum Beispiel Ihre Qualifikation als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder -pfleger anerkennen lassen wollen und während des Anerkennungsverfahrens im Pflegehelferbereich tätig sein wollen.
Sie müssen darüber hinaus eine Erklärung abgeben, nach der Einreise das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit oder bei reglementierten Berufen zur Erteilung der Berufsausübungserlaubnis durchzuführen.
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie zu einer von der anzuerkennenden Berufsqualifikation unabhängigen Arbeit bis zu 20 Stunden in der Woche.
Weitere Informationen
- Informationen zur Berufsanerkennung auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland" der Bundesregierung
- Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland finden Sie auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
- Informationen zum Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen finden Sie auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
- Information on visas for the recognition of foreign qualifications on the German government's "Make it in Germany" portal
Formulare
Voraussetzung
Gebühr
Ablauf
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt.
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt.
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 16d Absatz 4 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- § 2 Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium des Innern (BMI)
23.05.2025
