Zusatzleistungen Bewilligung in Härtefällen
Zuständige Stelle
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Ausführliche Beschreibung
Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.
Wenn Sie in einem Internat untergebracht sind, können Sie für die Unterkunftskosten Zusatzleistungen beantragen.
Weitere Informationen
Formulare
Voraussetzung
- Sie haben einen Anspruch auf BAföG
- Sie sind in einem Internat untergebracht
- Eine alternative Unterbringung ist nicht möglich
- Sie sind finanziell nicht in der Lage, die Unterkunftskosten selbst zu zahlen
Gebühr
Keine.
Ablauf
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweise zur Unterkunft
Fristen
Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.
Bearbeitungsdauer
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
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Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Land Brandenburg:
Gegen Entscheidungen der zuständigen Behörde sind Widerspruch und Klage im Verwaltungsrechtsweg gegeben.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
17.07.2020
17.07.2020
