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Arznei- und Verbandmittel für Krankenversicherte

Krankenversicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und auf Versorgung mit Verbandmitteln.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und auf Versorgung mir Verbandmitteln. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.

Ausnahme: Für Versicherte über 18 Jahre werden die Kosten für sogenannte Bagatellmittel nicht übernommen. Dazu gehören:

  • Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten
  • Mund- und Rachentherapeutika (ausgenommen bei Pilzinfektionen),
  • Abführmittel
  • Arzneimittel bei Reisekrankheiten.

Die Kosten für Mittel, die Sie verschreibungsfrei kaufen können, werden grundsätzlich nicht getragen. Ausnahme:  

  • Arzneimittel, die bei schwerwiegenden Erkrankungen Therapiestandard sind und vom Arzt/der Ärztin verordnet werden.

Die Wahl der verschriebenen Mittel kann durch Rabattverträge der Krankenkassen mit Herstellern eingeschränkt sein. Diese Mittel sind dann aber auch zuzahlungsfrei.

Für Medikamente und Verbandmittel können auch Festbeträge gelten. Eventuelle Mehrkosten müssen Sie selbst tragen. 

Formulare


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Voraussetzung


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Gebühr


Es fallen gegebenenfalls Gebühren an (Zuzahlung, Betrag über dem eventuellen Festbetrag). Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


  • ärztliche Verordnung oder Rezept

Fristen


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Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer Krankenkasse.

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am
23.07.2020