Sie sind hier: Start Detail

Ausbildungsbetriebe und Auszubildende beraten und unterstützen

Die Kammer fördern die Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung durch Beratung aller Beteiligten.

Zuständige Stelle

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Öffnungszeiten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Kontaktdaten

Kontakt

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Ansprechpersonen

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

Hierzu liegen keine Angaben vor.

Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Als ausbildende Betriebe, umschulende Einrichtungen und Anbieter von Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung wie auch Auszubildende, Umschüler und Teilnehmer in der Berufsausbildungsvorbereitung werden Sie dort beraten und unterstützt. 

Beispielsweise bei Konflikten zwischen Auszubildenden und Betrieben, Fragen zu Maßnahmen zur Vorbereitung von Auszubildenden oder Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte können Sie sich an die für Ihre Ausbildung zuständige Stelle wenden. Dies ist je nach Beruf und Region beispielsweise die Industrie- und Handelskammer oder eine andere Kammer.

Als Betrieb, Umschulungseinrichtung und Anbieter von Berufsausbildungsvorbereitungen stellen Sie dafür den Beratern und Beraterinnen alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung und gewähren ihnen außerdem Zugang zu den Ausbildungsstätten.

Wenn Sie einen Teil Ihrer Berufsausbildung im Ausland machen möchten, berät Sie die Kammer hierzu Wenn Sie für mehr als acht Wochen ins Ausland gehen möchten, stimmen der Ausbildungsbetrieb und die Kammer einen gesonderten Ausbildungsplan ab.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen sind auf der Homepage der zuständigen Stelle zu finden oder bei der dortigen Ausbildungsberatung zu erfragen.

Formulare


  • Formulare: je nach Art der Beratung, für Anmeldung nicht
  • Onlineverfahren möglich: nein 
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: je nach Art der Beratung

Voraussetzung


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Gebühr


In der Regel fallen für die Beratung keine Gebühren an.

Ablauf


Sie sollten das Gespräch mit der Beraterin oder dem Berater der zuständigen Stelle direkt suchen, wenn sich bei Ihnen Fragen oder Unklarheiten bezüglich Ausbildung,
Umschulung oder Berufsvorbereitungsmaßnahme einstellen:

  • Der Berater vereinbart mit Ihnen einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.
  • Ein ausführliches Beratungsgespräch wird dann in der Regel baldmöglichst in Ihrer Ausbildungsstätte geführt.
  • Stellt die der Berater fest, dass weitere Gespräche, Ortsbesichtigungen, Unterlagen oder Nachweise notwendig sind, wird zeitnah ein nächster Termin mit Ihnen vereinbart.
  • Alternativ kann der Berater auch festlegen, dass Sie telefonisch, per EMail oder schriftlich in Kontakt bleiben.

Sind alle offenen Fragen aus Ihrer Sicht sowie nach Maßgabe der des Beraters geklärt, ist das Verfahren abgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen


  • Je nach Art der Beratung möglich, genaueres erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Stelle

Fristen


  • Nach Vorgabe der zuständigen Stelle

Bearbeitungsdauer


  • Das Verfahren dauert in der Regel zwischen drei und 30 Tagen
  • Benötigt der Berater für die Klärung von Fragen zusätzliche Ortstermine, Unterlagen oder Nachweise vom Betrieb/von der Umschulungseinrichtung/vom Berufsvorbereitungsanbieter, verlängert sich die Zeit entsprechend

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Hierzu liegen keine Angaben vor.

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Fachlich freigegeben am
15.10.2020