Zur Aufnahme an einer Deutschen Schule im Ausland anmelden
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Ausführliche Beschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland betreut und fördert weltweit rund 140 Deutsche Auslandsschulen. Sie werden in der Regel durch gemeinnützige Schulvereine getragen. An den meisten Schulen wird Unterricht sowohl in deutscher als auch in der jeweiligen Landessprache erteilt. Die Schülerinnen und Schüler können deutsche, nationale und internationale Schulabschlüsse erwerben, die ihnen weltweit Zugang zu Hochschulen und Universitäten ermöglichen. Das Schulangebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler aller Nationalitäten.
An Deutschen Auslandsschulen werden nicht nur Wissen und sprachliche Kompetenzen vermittelt. Sie sind Orte der Begegnung und des interkulturellen Dialogs und pflegen aktiv die Partnerschaft mit Schulen in Deutschland. Dadurch haben Schülerinnen und Schüler zum Beispiel die Möglichkeit - im Rahmen eines Austausches - Deutschland vor Ort kennenzulernen. Deutsche Auslandsschulen erziehen ihre Schülerinnen und Schüler zur Selbstständigkeit sowie zu kritischem und sozialem Denken und legen Wert auf die Vermittlung demokratischer Werte.
Die Deutschen Auslandsschulen bieten verschiedene Bildungsgänge und Abschlüsse an. Neben dem klassischen deutschen Abitur (im Ausland über die Deutsche Internationale Abiturprüfung - DIAP) sowie dem International Baccalaureate (IB) und dem Gemischtsprachigen International Baccalaureate (GIB) eröffnen viele Auslandsschulen auch Angebote zu den mittleren Schulabschlüssen (Realschulabschluss, Hauptschulabschluss). Einige Deutsche Auslandsschulen bieten eine duale Ausbildung oder die Fachoberschule an. Mit dieser interkulturellen, kompetenzorientierten und auch praxisnahen Bildung haben Absolventinnen und Absolventen weltweit gute Karrierechancen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts, auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, auf den Seiten der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland (KMK).
Weitere Informationen
- Auswärtiges Amt
- Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
- Die Weltkarte auf der Internetseite der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen zeigt Ihnen innerhalb weniger Klicks, ob es in dem Land, in dem Sie Ihre Kinder zur Schule schicken möchten, eine Deutsche Auslandsschule gibt.
- Alternativ können Sie auch die Weltkarte des Portals der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland oder der PASCH-Initiative "Schulen: Partner der Zukunft" nutzen.
- Weltkarte der PASCH-Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“
- Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
Formulare
Die jeweilige Schule entscheidet, welche Unterlagen bei der Anmeldung vorgelegt werden müssen.
Voraussetzung
Es gelten keine einheitlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Deutschen Auslandsschulen.
Die jeweilige Schule entscheidet über die Aufnahme.
Gebühr
Die jeweilige Schule legt die Gebühren fest.
Ablauf
- Sie kontaktieren die in Betracht kommende Schule und informieren sich über das Aufnahmeverfahren.
- Sie melden Ihr Kind an der Schule an.
- Die Schule entscheidet anhand individueller Voraussetzungen und schulspezifischer Kriterien über die Aufnahme an der Deutschen Schule im Ausland.
- Sie erhalten von der Schule eine Information, ob Ihr Kind an der Schule angenommen wird oder nicht.
Erforderliche Unterlagen
Die jeweilige Schule entscheidet, welche Unterlagen bei der Anmeldung vorgelegt werden müssen.Die jeweilige Schule entscheidet, welche Unterlagen bei der Anmeldung vorgelegt werden müssen.
Fristen
Die jeweilige Schule legt die Anmeldefristen fest.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich, abhängig von der Situation an der einzelnen Schule Die Aufnahme erfolgt in der Regel einmal jährlich zu Beginn des Schuljahrs.
Die Bearbeitungsdauer wird von den jeweiligen Schulen bestimmt.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Die interaktive Weltkarte "Ansprechpartner vor Ort" zeigt Ihnen innerhalb weniger Klicks, ob es in dem Land, in dem Sie ihre Kinder zur Schule schicken möchten, eine Deutsche Auslandsschule gibt.
Alternativ können Sie auch die Welkkarte der PASCH-Initiative "Schulen: Partner der Zukunft" nutzen.
Die aufnehmende Schule ist zuständig.
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsgrundlage für die Beschulung von schulpflichtigen Kindern bilden, sofern keine bilateralen Vereinbarungen vorliegen, die Vorschriften des jeweiligen Sitzlandes, die in der Schule erfragt werden können.
Des Weiteren gelten Beschlüsse der KMK zu den inneren Ordnungen der Schulen, den Bildungsgängen, den Prüfungen und Lehrplänen.
Auswärtiges Amt
19.04.2022
