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Abschluss des Landpachtvertrages anzeigen

Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie diesen innerhalb eines Monats bei der zuständigen Stelle melden.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

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Ausführliche Beschreibung


Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung die folgenden Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:

  • der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
  • hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
  • der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

Weitere Informationen

Formulare


Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein

Voraussetzung


  • Sie haben einen Landpachtvertag abgeschlossen.
  • Sie bewirken durch den Landpachtvertrag
    • keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
    • keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
    • keinen unangemessen hohen Pachtpreis.

Gebühr


Es fallen keine Kosten an.

Ablauf


Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen.

Erforderliche Unterlagen


  • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
  • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung

Fristen


  • Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.

Genehmigungsfiktion
1-2 MONAT

Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.

Bearbeitungsdauer


Die Entscheidung über die Beanstandung eines Landpachtvertrags oder einer Vertragsänderung muss innerhalb eines Monats nach Anzeige des Vertragsabschlusses oder der Vertragsänderung durch schriftlichen Bescheid von der zuständigen Behörde getroffen werden.

Innerhalb der 1-Monatsfrist

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Fachlich freigegeben am
18.07.2025