Abschluss des Landpachtvertrages anzeigen
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung die folgenden Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
- der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
- hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- der Pachtpreis ist unangemessen hoch.
Weitere Informationen
Formulare
Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein
Voraussetzung
- Sie haben einen Landpachtvertag abgeschlossen.
- Sie bewirken durch den Landpachtvertrag
- keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
- keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis.
Gebühr
Es fallen keine Kosten an.
Ablauf
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen.
Erforderliche Unterlagen
- abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
- im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung
Fristen
- Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.
Genehmigungsfiktion
1-2 MONAT
Der Landpachtvertrag ist gültig, wenn Sie nach einem Monat beziehungsweise nach einer Verlängerung auf 2 Monate keinen Beanstandungsbescheid erhalten haben.
Bearbeitungsdauer
Die Entscheidung über die Beanstandung eines Landpachtvertrags oder einer Vertragsänderung muss innerhalb eines Monats nach Anzeige des Vertragsabschlusses oder der Vertragsänderung durch schriftlichen Bescheid von der zuständigen Behörde getroffen werden.
Innerhalb der 1-Monatsfrist
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz - LPachtVG)
- §§ 585 bis 597 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 4 Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz - LPachtVG)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
18.07.2025
