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Einsicht in das Güterrechtsregister

Sie können Einsicht in das Güterrechtsregister nehmen.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Ausführliche Beschreibung


Im Güterrechtsregister sind die zwischen Ehegatten vereinbarten Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung eingetragen. Die Einsichtnahme in das Register ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Von der Eintragung können Sie eine Abschrift beantragen. Diese kann auch beglaubigt werden. Es wird angeraten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren oder den Antrag schriftlich zu stellen.

Weitere Informationen

Formulare


Keine

Voraussetzung


  • Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (§ 13 Abs. 2 FamFG)

Gebühr


  • Die Einsicht ist gebührenfrei.
  • Für die Erteilung von Abschriften oder Bescheinigungen wird eine Gebühr von 10 € (einfache Abschrift) oder 20 € (beglaubigte Abschrift) erhoben (Nr. 17000 KV GNotKG).

Ablauf


Wenn Sie Einsicht in das Güterrechtsregister nehmen bzw. eine Abschrift der Eintragung beantragen möchten, stellen Sie einen schriftlichen Antrag oder vereinbaren vorab telefonisch einen Termin beim Amtsgericht, in dem die Eintragung erfolgt ist..

Erforderliche Unterlagen


  • evtl. Nachweis, dass ein berechtigtes Interesse besteht

Fristen


Keine

Bearbeitungsdauer


  • Ein Antrag wird i.d.R. innerhalb von 24 Stunden bearbeitet.
  • Telefonische Terminvereinbarungen sind jederzeit möglich.

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Amtsgericht, bei dem die Eintragung im Güterrechtsregister erfolgt ist

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

Fachlich freigegeben am
25.09.2020