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Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Anfahrt und Barrierefeiheit
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.
Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).
Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.
Formulare
keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)
Voraussetzung
Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern
Gebühr
keine
Ablauf
Erforderliche Unterlagen
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Arbeitgeber
Arbeitgeber
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise
keine
Hessisches Ministerium der Finanzen
