Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) von bebauten und unbebauten Grundstücken
Zuständige Stelle
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Terminvergabe
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Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.
Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird durch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt und in Verkehrswertgutachten ausgewiesen. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist.
Verkehrswertgutachten werden auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.
Weitere Informationen
Kontaktdaten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Land Brandenburg:
- Formulare: ja, auf der Homepage der Gutachterausschüsse verfügbar
Voraussetzung
Sie erhalten auf Antrag ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, wenn Sie
- Grundstückseigentümer,
- Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte,
- Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder
- Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist,
sind.
Weiterhin erstatten die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Verkehrswertgutachten, wenn
- die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden,
- die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder
- Gerichte und Justizbehörden
es beantragen.
Gebühr
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten setzen sich zusammen aus
- einer Gebühr für das Verkehrswertgutachten, die vom Wert des Wertermittlungsobjekts abhängt und
- den Auslagen für die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses.
Bitte erfragen Sie die Kosten bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
Land Brandenburg:
Die Kosten sind in der Brandenburgischen Gutachterausschuss-Gebührenordnung geregelt. Für ein Verkehrswertgutachten richtet sich die Höhe der Gebühr für das Verkehrswertgutachten nach dem Wert des Wertermittlungsobjekts.
Bitte erfragen Sie die Kosten bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
Ablauf
- Zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens richten Sie bitte einen entsprechenden Antrag an die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
- Zunächst erfolgt die Prüfung Ihrer Antragsberechtigung anhand der vorgelegten Unterlagen.
- Zur Vorbereitung des Gutachtens wird das Wertermittlungsobjekt (Grundstück) durch Mitarbeiter der Geschäftsstelle besichtigt, und die Unterlagen werden ausgewertet.
- Der Gutachterausschuss besichtigt das Wertermittlungsobjekt und beschließt den Verkehrswert.
- Das Gutachten wird fertiggestellt und an Sie versendet.
- Abschließend wird der Kostenbescheid versendet.
Erforderliche Unterlagen
Zum Nachweis der Antragsberechtigung legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor (z. B. Personalausweis, Grundbuchauszug oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster des zu begutachtenden Grundstücks). Weitere Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt (z. B. Baupläne von Gebäuden) können für die Wertermittlung von Bedeutung sein. Sofern Sie über derartige Unterlagen verfügen, reichen Sie diese bitte ein.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Wertermittlungsobjekt ab. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Landkreisen und kreisfreien Städten
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise
keine
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
28.10.2020
