Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung Mobiler-ICT-Karte
Zuständige Stelle
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Ausführliche Beschreibung
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Formulare
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Voraussetzung
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Gebühr
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Ablauf
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Erforderliche Unterlagen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Fristen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Bearbeitungsdauer
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Telefon: 030 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Sie können den Antrag alternativ auch an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge senden (https://bscw.bund.de). Über den Antrag entscheidet dann die zuständige Ausländerbehörde.
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde, wenn Sie
- in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: die Kreisverwaltung.
- in einer kreisfreien Stadt wohnen: die Stadtverwaltung.
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
§ 19b AufenthG
Fachlich freigegeben durch
Fachlich freigegeben am
