Ortswechsel von Denkmalen Genehmigung
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie Denkmale von ihrem ursprünglichen Standort entfernen wollen, um sie an einen anderen Ort zu verbringen, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde.
Diese prüft vorab, ob die Durchführung einer derartigen Maßnahme möglich ist.
Planen Sie baugenehmigungspflichtige Maßnahmen nach der Brandenburgischen Bauordnung, wird die untere Denkmalschutzbehörde über das Bauaufsichtsamt im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. In diesem Fall schließt die Baugenehmigung automatisch eine Änderungsgenehmigung von der zuständigen Denkmalschutzbehörde mit ein.
Formulare
Formulare: Antrag
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzung
Sie erhalten die Genehmigung, wenn:
- die Maßnahmen nach denkmalpflegerischen Grundsätzen erfolgen
oder
- überwiegende private oder öffentliche Gründe berücksichtigt werden müssen.
Gebühr
Ablauf
- Füllen Sie den Antrag entweder online aus oder drucken Sie sich das PDF-Formular aus.
- Fügen Sie alle nötigen Unterlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde ein.
- Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags
Erforderliche Unterlagen
Jede Maßnahme ist detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:
- Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
- Dokumentationen
- Fotografien
- Gutachten oder Voruntersuchungen
- Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Hinweis: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.
Fristen
Erlöschen der Genehmigung
- bei nicht erfolgtem Baubeginn: 4 Jahre nach Genehmigung
- bei einer Bauunterbrechung von mehr als 2 Jahren
(einmalige Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf schriftlichen Antrag)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Zuständig im Land Brandenburg ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
16.06.2021
