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Aufnahme in die Schule

Aufnahme in die Schule

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Sie können hier die Aufnahme in eine Schule beantragen. Die Wahl der Schule und damit die Aufnahme in die Schule kann durch Landesrecht und evtl. durch kommunale Regelungen, vor allem zu Schulbezirken oder Schulsprengeln eingeschränkt sein.

Weitere Informationen

Formulare


Die Anmeldung kann online erfolgen. Sie setzt bei der ersten Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 aber immer die persönliche Vorstellung des Kindes bei der Schulleitung voraus.

Voraussetzung


Voraussetzung für die Aufnahme ist eine schulärztliche Untersuchung des Kindes (§ 54 Abs. 1 Satz 2 BbgSchulG)

Gebühr


Die Aufnahme in eine Schule in öffentlicher Trägerschaft ist kostenfrei.

Ablauf


Die Entscheidung über die Aufnahme in die Schule trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter (§ 50 Absatz 1 Satz 1 BbgSchulG).

Erforderliche Unterlagen


Fristen


Die Anmeldefrist wird in jedem Jahr öffentlich bekanntgemacht.

Bearbeitungsdauer


Die Entscheidung wird regelmäßig rechtzeitig zum Beginn des auf den Antrag folgenden Schuljahres; bei Schulwechsel innerhalb des Schuljahres kurzfristig getroffen

Weitere Kontaktmöglichkeiten


Das für die Schule örtlich zuständige staatliche Schulamt

Jeweilige Schule

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch zulässig.

(Hinweis: Im Land Brandenburg ist der Widerspruch bei dem für die Schule örtlich zuständigen staatlichen Schulamt einzulegen.)

Hinweise

Die Aufnahme in die Grundschule muss bei der für die Wohnung des Kindes örtlich zuständigen Schule erfolgen. Die Festlegung der örtlich zuständigen Schule erfolgt durch Schulbezirksatzung der Gemeinde (Schulträger).


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am
28.05.2021