Leistungen bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation Gewährung
Zuständige Stelle
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
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Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
Hierzu liegen keine Angaben vor.Onlineservices
Ausführliche Beschreibung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.
Bei Frauen: Wenn
- eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.
Bei gesunden Männern:
- Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.
In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.
Formulare
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Voraussetzung
Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.
Gebühr
Keine
Ablauf
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Erforderliche Unterlagen
- Elektronische Gesundheitskarte
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Weitere Kontaktmöglichkeiten
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
27.11.2020
27.11.2020
