Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
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Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen:
- die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
- Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren
- die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.
Für Versicherte über 18 Jahre ist eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr vorgesehen. Einige Krankenkassen bieten abweichende Leistungen an.
Formulare
Voraussetzung
Gebühr
Keine
Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, müssen die Versicherten selbst zahlen.
Ablauf
Erforderliche Unterlagen
- Elektronische Gesundheitskarte
- gegebenenfalls Bonusheft
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
27.11.2020
