Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
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Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bieten die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter im Land Brandenburg die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Kindertageseinrichtungen und Schulen durchgeführt.
Diese Maßnahmen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen
Formulare
keine
Voraussetzung
Gebühr
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Ablauf
Die Erziehungsberechtigten werden über die Durchführung der zahnärztlichen Untersuchung und die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe informiert. Der Zahnärztliche Dienst führt diese Untersuchungen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen bzw. in eigenen Räumlichkeiten durch. Die Erziehungsberechtigten erhalten im Anschluss eine Information.
Die Untersuchungen erfolgen in der Regel jährlich.
Erforderliche Unterlagen
Zahnärztlicher Prophylaxepass (wird durch die Zahnärztlichen Dienste bei Erstkontakt ausgegeben)
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Gesetzliche Bestimmungen
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
23.07.2021
