Eintragung einer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister für Steuerberater beantragen
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Die Eintragung Ihrer Steuerberatungsgesellschaft beziehungsweise Ihre Mitgliedschaft in der Steuerberatungsgesellschaft in das Berufsregister der Steuerberater müssen Sie bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.
Folgende Angaben sind eintragungspflichtig:
- Wenn Steuerberatungsgesellschaften im Registerbezirk anerkannt werden oder wenn Sie ihren Sitz in den Registerbezirk verlegen. Einzutragen sind:
- Firma oder Name und Rechtsform
- Tag der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft und die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde oder die Steuerberaterkammer, die die Anerkennung ausgesprochen hat
- Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"
- Sitz und Anschrift und die geschäftliche E-Mail-Adresse
- berufliche Zusammenschlüsse im Sinne von § 56 Absatz 2 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Namen der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs sowie der vertretungsberechtigten Gesellschafterinnen/Gesellschafter und Partnerinnen/Partner
- sämtliche weiteren Beratungsstellen und die Namen der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.
Weitere Informationen
Formulare
- Formulare: Für die meisten Steuerberaterkammern gibt es einen vorgegebenen Mitgliedererfassungsbogen
- Online-Dienst: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzung
Sie sind Mitglied einer Steuerberatungsgesellschaft und möchten einen Eintrag im Berufsregister beantragen.
Gebühr
gebührenfrei
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Berechnungsgrundlage
Vorkasse
Ablauf
Sie müssen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen.
Ihre Aufnahme in das Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Erforderliche Unterlagen
In der Regel ist ein formloser Antrag ausreichend. Je nach Steuerberaterkammer müssen Sie gegebenenfalls für die Eintragung einen ausgefüllten Mitgliedererfassungsbogen einreichen. Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer nach.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Die Steuerberaterkammer Brandenburg ist zuständig für die Eintragung von Steuerberatungsgesellschaften in das Berufsregister, wenn die Steuerberatungsgesellschaften ihren Sitz im Registerbezirk der Steuerberaterkammer Brandenburg haben
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 45 und fortfolgende, Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
- § 11 Steuerberatergesetz (StBerG) (Datenschutzrechtlicher Hinweis)
- § 76 Absatz 5 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Rechtsbehelf
Keine
Hinweise
Keine
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin (SenFin)
