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Leistungen der Sozialhilfe als Gesundheitsberatung bei Familien mit Säuglingen

Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten und gerade ein Baby bekommen haben, trägt das Sozialamt die Kosten für Beratungsgespräche.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Viele Eltern erleben in den ersten Lebensmonaten und -jahren ihres Kindes Situationen, die sie verunsichern, besorgt machen oder überfordern.

Die Gesundheitshilfe bietet Müttern und Vätern Beratung zum Beispiel bei Fragen wie:

  • unstillbarem Schreien und häufiger Unruhe des Säuglings
  • Ein und Durchschlafschwierigkeiten
  • Probleme beim Stillen, Füttern und Essen
  • Verhaltensauffälligkeiten wie übermäßig starke Wut und Trotzanfälle, Ängstlichkeit oder Aggressivität, Spielunlust
  • Trennungsängsten und schwierigkeiten
  • angespannter familiärer Situation
  • Beziehungsproblemen
  • Überforderung, Unsicherheit und Erschöpfung
  • Wochenbettdepression

Formulare


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Voraussetzung


Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

  • die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
  • eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt
  • und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Gebühr


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Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


  • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Fristen


Keine

Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Sozialamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am
07.08.2020