Leistungen der Sozialhilfe als Gesundheitsberatung bei Familien mit Säuglingen
Zuständige Stelle
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Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
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Kontaktdaten
Kontakt
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Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
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Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Viele Eltern erleben in den ersten Lebensmonaten und -jahren ihres Kindes Situationen, die sie verunsichern, besorgt machen oder überfordern.
Die Gesundheitshilfe bietet Müttern und Vätern Beratung zum Beispiel bei Fragen wie:
- unstillbarem Schreien und häufiger Unruhe des Säuglings
- Ein und Durchschlafschwierigkeiten
- Probleme beim Stillen, Füttern und Essen
- Verhaltensauffälligkeiten wie übermäßig starke Wut und Trotzanfälle, Ängstlichkeit oder Aggressivität, Spielunlust
- Trennungsängsten und schwierigkeiten
- angespannter familiärer Situation
- Beziehungsproblemen
- Überforderung, Unsicherheit und Erschöpfung
- Wochenbettdepression
Formulare
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Voraussetzung
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,
- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt
- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Gebühr
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Ablauf
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Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
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Weitere Kontaktmöglichkeiten
Sozialamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Gesetzliche Bestimmungen
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
07.08.2020
07.08.2020
