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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung

Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig. Ausbildungsbehörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Die Ausbildung...

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

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Öffnungszeiten

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

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Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig. Ausbildungsbehörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss ab. Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis über die staatliche Prüfung und ist damit berechtigt die Berufsbezeichnung „Hygienekontrolleurin/ Hygienekontrolleur zu führen.

Formulare


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Voraussetzung


Bestandene Prüfung

Gebühr


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Ablauf


Ausbildung, Prüfung, Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung

Erforderliche Unterlagen


Antrag mit Berichtsheft, Bescheinigungen regelmäßige Teilnahme an der praktischen und theoretischen Ausbildung, Nachweis über die Ausbildung zur Desinfektorin/ Desinfektor

Fristen


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Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Landkreise / kreisfreie Städte

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am
23.08.2021