Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher Erteilung
Zuständige Stelle
Termine und Öffnungszeiten
Terminvergabe
Hierzu liegen keine Angaben vor.Öffnungszeiten
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Kontaktdaten
Kontakt
Hierzu liegen keine Angaben vor.Ansprechpersonen
Hierzu liegen keine Angaben vor.
Anfahrt und Barrierefeiheit
Verkehrsanbindung
Hierzu liegen keine Angaben vor.Barrierefreiheit
Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben
Zahlungsdaten
Zahlungsdaten
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Ausführliche Beschreibung
Hygienekontrolleurinnen und Hygienekontrolleure werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig. Ausbildungsbehörde ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung vor dem Prüfungsausschuss ab. Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling ein Zeugnis über die staatliche Prüfung und ist damit berechtigt die Berufsbezeichnung „Hygienekontrolleurin/ Hygienekontrolleur zu führen.
Formulare
Voraussetzung
Bestandene Prüfung
Gebühr
Ablauf
Ausbildung, Prüfung, Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung
Erforderliche Unterlagen
Antrag mit Berichtsheft, Bescheinigungen regelmäßige Teilnahme an der praktischen und theoretischen Ausbildung, Nachweis über die Ausbildung zur Desinfektorin/ Desinfektor
Fristen
Bearbeitungsdauer
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Landkreise / kreisfreie Städte
Gesetzliche Bestimmungen
Rechtsgrundlage(n)
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
23.08.2021
