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Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abge-schlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen

Sie haben in Deutschland ein Studium abgeschlossen oder arbeiten wissenschaftlich oder forschend? Dann können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland selbstständig machen.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und sich in Deutschland selbstständig machen wollen, können Sie unter erleichterten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Voraussetzung ist, dass Sie:

  • in Deutschland erfolgreich ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule abgeschlossen haben oder
  • bereits eine Aufenthaltserlaubnis als Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler, als Forscherin oder Forscher besitzen oder die Blaue Karte EU besitzen.

Die Bedingungen sind erleichtert, weil einige Voraussetzungen weniger streng beurteilt werden, zum Beispiel:

  • Ihre unternehmerische Erfahrung
  • Finanzierung
  • positive Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft.

Ihre geplante selbstständige Tätigkeit muss im Zusammenhang mit Ihren Kenntnissen stehen, die Sie im Studium erworben haben, oder mit Ihrer Tätigkeit in der Wissenschaft oder Forschung.

Wenn Sie älter als 45 Jahre sind, müssen Sie über eine angemessene Altersvorsorge verfügen.

Zu Drittstaaten zählen im Aufenthaltsrecht alle Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


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Gebühr


Gebühr
100 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
VorkasseUnter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Gebühr befreit werden oder Sie zahlen eine ermäßigte Gebühr.

Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


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Fristen


Geltungsdauer
3 JAHR

Die Aufenthaltserlaubnis wird für höchstens 3 Jahre erteilt. Danach können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Widerspruchsfrist
1 MONAT

Antragsfrist
8 WOCHE

Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Zuständig ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

Gesetzliche Bestimmungen


Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Fachlich freigegeben am
31.10.2025