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Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen

Als Ehepartnerin und -partner sowie als Lebenspartnerin und -partner stehen Ihnen 3 mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. Aus diesen können Sie frei wählen.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

Terminvergabe

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

Kontakt

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Ansprechpersonen

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Anfahrt und Barrierefeiheit

Verkehrsanbindung

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Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Keine Angaben
Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

Zahlungsdaten

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Onlineservices

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Ausführliche Beschreibung


Die Höhe der Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitslohn einbehalten wird, richtet sich nach der Steuerklasse.

Leben Sie und Ihre Ehepartnerin oder -partner oder Ihre Lebenspartnerin oder -partner nicht dauerhaft getrennt, können Sie zwischen folgenden Steuerklassenkombinationen wählen:

  • IV/IV
  • III/V
  • IV/IV mit Faktor (Die Steuerklasse IV mit Faktor wird auch als Faktorverfahren bezeichnet.)

Bei Ihrer Heirat oder der Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft haben Sie automatisch die Steuerklassen IV/IV erhalten. Wenn eine andere Kombination für Sie insgesamt passender ist, können Sie Ihre Steuerklassen ändern lassen. Dafür müssen Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt gemeinsam einen Antrag stellen. Das gilt auch für einen Tausch der Steuerklassen III und V.

Für den Wechsel von Steuerklasse III/V auf IV/IV muss nur eine Person den Antrag stellen.

Sie können zum Beispiel in folgenden Fällen eine Steuerklassenänderung beantragen: Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner

  • beziehen keinen Arbeitslohn mehr
  • fangen nach Arbeitslosigkeit wieder an zu arbeiten
  • verdienen deutlich mehr

Sie können die Steuerklasse mehrfach im Jahr wechseln.

Wenn Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner dauerhaft getrennt leben, müssen Sie hierüber Ihr örtlich zuständiges Finanzamt informieren, so dass die Steuerklasse geändert wird (I statt III/V oder IV/IV).

Weitere Informationen

Formulare


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Voraussetzung


  • Sie leben zusammen.

Gebühr


Es fallen keine Kosten an.

Ablauf


Sie können den Antrag schriftlich oder online bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt stellen:

Wenn Sie den Antrag schriftlich abgeben:

  • Öffnen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung das Antragsformular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen".
  • Füllen Sie den Antrag elektronisch oder ausgedruckt handschriftlich aus.
  • Sie unterschreiben beide den Antrag.
  • Schicken Sie den Antrag per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Wenn Sie den Antrag online abgeben:

  • Loggen Sie sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat bei ELSTER ein.
  • Öffnen Sie im Bereich "Formulare & Leistungen" den "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen".
  • Füllen Sie alle entsprechenden Felder aus und senden Sie den Antrag elektronisch ab.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Erforderliche Unterlagen


Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Fristen


Ein Wechsel der Steuerklasse wird mit dem 1. Tag des auf die Antragstellung folgenden Monats wirksam.

Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


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Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am
09.04.2026