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Adress- und Personendaten ändern lassen

Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.

Zuständige Stelle

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Termine und Öffnungszeiten

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Öffnungszeiten

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Kontaktdaten

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Ansprechpersonen

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Barrierefreiheit

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Rollstuhlgerecht: Keine Angaben

Zahlungsdaten

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Onlineservices

Ausführliche Beschreibung


Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.

Formulare


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Voraussetzung


Keine

Gebühr


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Ablauf


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Erforderliche Unterlagen


  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)

Fristen


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer


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Weitere Kontaktmöglichkeiten


Einwohnermeldeamt

Gesetzliche Bestimmungen



Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am